Seit 2016 gelten für die Meldung und Veröffentlichung von Geschäften mit Finanzinstrumenten des Unternehmens die Regelungen der europäischen Marktmissbrauchsverordnung. Das gleiche gilt für Derivate, die sich auf Finanzinstrumente des Unternehmens beziehen.
Betroffen von der Melde- und Veröffentlichungspflicht sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates und die Personen, die mit ihnen eng verbunden sind. Dazu gehören auch juristische Personen, sonstige Gesellschaften oder Einrichtungen, die im Auftrag oder im Interesse der vorgenannten Personen tätig sind.
Zu melden sind Geschäfte mit Finanzinstrumenten der Daimler Truck Holding AG (z.B. Aktien oder Schuldverschreibungen) und mit Derivaten, die auf Daimler Truck Holding Finanzinstrumente bezogen sind.
In Deutschland müssen Geschäfte ab einem Transaktionsvolumen von insgesamt € 20.000 innerhalb eines Kalenderjahres gemeldet werden. Dabei sind die Geschäfte einer jeden Person einzeln zu betrachten.
Die meldepflichtigen Transaktionen mit den gesetzlich geforderten Angaben werden vom Unternehmen über einen Dienstleister veröffentlicht. Die vergangenen Transaktionen können sowohl im Unternehmensregister als auch in einer Datenbank der BaFin eingesehen werden.